Unsinnige Diagnostik

Immer wieder werden neben den beschriebenen allergologischen Diagnoseverfahren neue „Tests“ zur Diagnostik von Unverträglichkeitsreaktionen angeboten. Als Betroffener sollte man dann stutzig werden, wenn die angebotene Diagnosemethode nicht von der Krankenkasse übernommen wird. Informieren Sie sich bei den allergologischen Fachgesellschaften (www.dgaki.de oder www.aeda.de) oder beim Deutschen Allergie- und Asthmabund (www.daab.de), ob es sich bei dem angepriesenen Test um ein seriöses Verfahren handelt.

Zur Zeit werden insbesondere IgG- und IgG4-Testungen intensiv damit beworben, Nahrungsmittelunverträglichkeiten identifizieren zu können. Doch positive IgG-Testbefunde eignen sich nicht zur Diagnostik bei Verdacht auf allergische und/ oder nicht-allergische Unverträglichkeitsreaktionen gegenüber Nahrungsmitteln. Nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen haben sie keine krankmachenden Eigenschaften.

Im Gegensatz zu IgE-Antikörpern, die auf eine Allergiebereitschaft hinweisen, dienen IgG-Antikörper – inklusive ihrer Untergruppe von IgG4-Antikörper – im Körper als Gedächtniszellen für eine Toleranz. Sie erinnern den Körper daran, dass der Kontakt mit einem Stoff aus der Umwelt stattgefunden hat und harmlos ist. Folglich fallen die IgG-Befunde für zahlreiche Lebensmittel in der Regel positiv aus. Das ist ja auch sinnvoll, denn auf diese Weise merkt sich unser Körper, dass von den Nahrungsmitteln keine Gefahr ausgeht. Die Schlussfolgerung der Anbieter, dass Nahrungsmittel, die im Test auffällig sind, zukünftig gemieden werden sollten, entbehrt jeglicher wissenschaftlicher Grundlage. Über umfassende Auslassdiäten können IgG- und IgG4-Testungen zu Fehl- und Mangelernährung führen. Außerdem stehen sie häufig einer sinnvollen allergologischen Diagnostik entgegen.

Zum Download: Leitlinie IgG4-Testungen (PDF)